Ein System für das Umweltmanagement in Europa
Bei der EMAS-Verordnung handelt es sich um eine freiwillige EU-Initiative für Unternehmen, die ihre Umweltleistung verbessern wollen. EMAS zeichnet Unternehmen aus, die an einer nachhaltigen Verbesserung ihrer Umweltleistung arbeiten.
Für eine EMAS-Zertifizierung müssen Organisationen eine rechtsgültige Form haben, ein Umweltmanagementsystem ausführen und über ihre Umweltleistung berichten. Dazu müssen sie eine Umwelterklärung veröffentlichen, die von einer unabhängigen Stelle (wie BSI) verifiziert wurde.
Die Teilnahme am EMAS steht allen Organisationen offen, die ihren Umweltschutz verbessern möchten. Es spielt keine Rolle, wie groß oder klein diese sind, aus welchem Bereich sie kommen, oder ob sie mehrere Standorte in einem EU-Land haben.
Die entsprechenden Dokumente können Sie auf der Website der Europäischen Union herunterladen.
Nächste Schritte
Für weitere Informationen füllen Sie bitte unser allgemeines Anfrageformular aus oder kontaktieren uns persönlich. Hier finden Sie unser Schulungsangebot.
Wenn Sie in der EU ansässig sind, helfen wir Ihnen mit unseren Verifizierungs- und Validierungsdiensten bei der Registrierung Ihrer EMAS-Erklärung.
Wir verfügen über eine unabhängige UKAS-Akkreditierung (die in England für EMAS-Akkreditierungen zuständige Behörde) zum Durchführen von EMAS-Verifizierungen und verpflichten uns:
- zu prüfen, ob Ihr Unternehmen die EMAS-Anforderungen erfüllt
- Ihre Umwelterklärung zu validieren
- Ihr Umweltmanagementsystem und interne Auditprogramme zu bewerten, unabhängig davon, ob Sie eine Registrierung für ISO 14001 haben
Durch eine Verifizierung ist sichergestellt, dass die Umwelterklärung, die veröffentlicht werden soll, die Position Ihrer Organisation in Umweltfragen korrekt wiedergibt.
Nächste Schritte
Für weitere Informationen füllen Sie bitte unser allgemeines Anfrageformular aus oder kontaktieren uns persönlich. Hier finden Sie unser Schulungsangebot.
Wenn Ihre Umwelterklärung verifiziert wurde, können Sie sich bei der für EMAS zuständigen Stelle registrieren lassen. Eine Liste finden Sie auf der europäischen Website.
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