Qualitätsanforderungen in Rehabilitationseinrichtungen
Laut gesetzlicher Vorgabe (§20 Abs. 2a SGB IX) sind alle Rehabilitationseinrichtungen verpflichtet ein Qualitätsmanagementsystem einzuführen und dieses nach einem von der BAR (Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation) anerkannten Standard bis zum 01. Oktober 2012 zertifizieren zu lassen. Rehabilitationsklinken, die bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens ein gültiges Zertifikat besaßen, müssen sich erst mit der Rezertifizierung, spätestens aber bis zum 01. Oktober 2013, nach einem von der BAR anerkannten Rehabilitationsverfahren zertifizieren lassen.
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KTQ-Reha ist ein spezielles Zertifizierungsverfahren für Rehabilitationseinrichtungen, das sich an dem KTQ-Verfahren für Krankenhäuser anlehnt. Seit dem 15.03.2010 ist der Standard KTQ-Reha seitens der BAR anerkannt. Somit erfüllen Rehaeinrichtungn mit der KTQ-Zertifizierung nach der Katalogversion 1.1 (Stand 2010) die von der BAR festgelegten Qualitätskriterien für die Zertifizierung stationärer Rehabilitationseinrichgungen.
Vorteile:
- Das KTQ-Verfahren wurde von Praktikern aus dem Gesundheitswesen entwickelt.
- Der Praxisbezug, gepaart mit der Erweiterung des KTQ-Katalogs um rehaspezifische Inhalte, stellt eine Berücksichtigung der Erfordernisse einer Rehabilitationsklinik sicher.
Ziel:
- Die Nachweisführung über die stetige Verbesserung und Optimierung von Prozessen und Ergebnissen innerhalb der Patientenversorgung.
Die Zertifizierung nach KTQ-Reha 1.1 entspricht dem eingeführten KTQ-Verfahren. Wie dieses Verfahren aufgebaut ist finden Sie hier.
Nächsten Schritte
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