Der neue Reha-Standard für Ihr Qualitätsmanagement
Laut gesetzlicher Vorgabe (§20 Abs. 2a SGB IX) sind alle Rehabilitationseinrichtungen verpflichtet ein Qualitätsmanagementsystem einzuführen und dieses nach einem von der BAR (Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation) anerkannten Standard bis zum 01. Oktober 2012 zertifizieren zu lassen. Rehabilitationsklinken, die bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens ein gültiges Zertifikat besaßen, müssen sich erst mit der Rezertifizierung, spätestens aber bis zum 01. Oktober 2013, nach einem von der BAR anerkannten Rehabilitationsverfahren zertifizieren lassen.
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RehaSpect ist ein nach den Maßgaben der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) zugelassenes Qualitätsmanagementverfahren. Es wurde speziell für den Bedarf stationäre und ambulanter Rehabilitationseinrichtungen neu entwickelt und orientiert sich eng an der DIN EN ISO 9001 an.
BSI ist offiziell als eine von zwei Zertifizierungsgesellschaften für die neue Norm RehaSpect akkreditiert.
RehaSpect eignet sich für Ihre Einrichtung besonders, wenn:
- Sie noch keine Erfahrung im Qualitätsmanagement besitzen.
- Sie Ihr Qualitätsmanagement derzeit noch aufbauen.
- Sie bereits mit der DIN EN ISO 9001 Erfahrung haben und danach zertifiziert sind.
Der Umstieg auf RehaSpect ist jederzeit von allen Qualitätsmanagementsystemen möglich.
Download Produktblatt RehaSpect
Nächste Schritte
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