Arbeitssicherheit
In der deutschen Industrie werden sogenannte Kontraktoren für technische Dienstleistungen und Personaldienstleistungen eingesetzt. Diese Kontraktoren sind Unternehmer, die auf Grund eines Dienst- oder Werkvertrages für ihren Auftraggeber bestimmte technische Dienstleistungen (z.B. Wartungen oder Reparaturen) erbringen. Personaldienstleister sind Unternehmen, die Personal anderen Unternehmen überlassen und dort Arbeiten gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ausführen. Typische Kunden für Kontraktoren sind Raffinerien, Chemiewerke oder Kraftwerke.
Viele dieser Kontraktoren implementieren ein System für Arbeitsicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz (SGU) mit dem Ziel, eine systematische Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen und ein Absinken der Unfallzahlen zu erreichen sowie einen maximalen Schutz ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten.
Um nach außen zu demonstrieren, dass ein SGU-System eingeführt ist und aufrecht erhalten wird, lassen sich Kontraktoren von einer von ihnen unabhängigen Organisation überprüfen. Diese Überprüfung (Zertifizierung) erfolgt auf der Basis des international anerkannten Regelwerks SCC (Sicherheits Certifikat Contraktoren). Dieses Regelwerk stellt keine Norm dar und beschreibt die Vorgehensweise, die bei der Zertifizierung von Kontraktoren nach SCC anzuwenden ist. Es behandelt sowohl den eigentlichen Zertifizierungsprozess als auch die Anforderungen, die an alle daran Beteiligten gestellt werden.
Je nach Struktur und Größe des Kontraktors sind verschiedene Verfahren möglich:
- SCC* (eingeschränktes Zertifikat): Kontraktoren mit weniger als 36 Mitarbeitern, die keine Subauftragnehmer beauftragen.
- SCC** (uneingeschränktes Zertifikat): Kontraktoren mit mehr als 35 Mitarbeitern oder Kontraktoren mit weniger als 36 Mitarbeitern, die aber Subauftragnehmer beauftragen.
- SCP (Sicherheits Certifikat Personaldienstleistungen): Kontraktoren, die Personaldienstleistungen erbringen.
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Auf einem wettbewerbsorientierten Markt verlangen Kunden mehr von ihren Lieferanten als nur scharf kalkulierte Preise. Wer auf dem Gelände seiner Kunden Dienstleistungen erbringen oder Personal zur Verfügung stellen will, muss seine Fähigkeit unter Beweis stellen, dass sein eigenes Managementsystem geeignet ist, die gesetzlichen Forderungen in Sachen Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz vollumfänglich zu erfüllen. Aber auch in eigenem Interesse ist es angebracht, ein SGU-System einzurichten und ständig zu verbessern.
Eine Begutachtung durch eine externe, unabhängige Organisation (Zertifizierungsstelle) bietet folgende Vorteile:
- Potenzial zur Verringerung des Unfallrisikos und damit der Unfallzahlen
- Potenzial zur Senkung der Ausfallzeiten und damit verbundener Kosten
- Demonstrieren der Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften
- Nachweis, dass seitens der Führung eines Unternehmens ein reges Interesse an der Umsetzung von SGU-Maßnahmen besteht, auch gegenüber Behörden oder anderer externer Interessengruppen
- Verbesserte Marktchancen
- Verbesserung der Vertrauensbasis zu bestehenden Kunden
- Hinwendung zu einem integrierten Managementsystem durch Einbeziehung der SGU-Maßnahmen in das System der Korrektur und Vorbeugung
- Verbessertes Risikomanagement
- Verringerung von Kosten für Haftpflichtversicherungen und/oder Beiträgen für die Kassen der Berufsgenossenschaften.
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Wir sind Experten für Schulungen und Audits und bieten ein Netzwerk von öffentlichen und internen Kursen an. In diesem Rahmen vermitteln wir Ihnen die Fähigkeiten, die Sie vor, während und nach der Registrierung gemäß des Standards benötigen.
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1. SCC-Regelwerk erwerben
Bevor Sie mit der Vorbereitung für Ihr SGU-System beginnen, benötigen Sie das SCC-Regelwerk. Die Bezugsquelle ist das SCC-Untersektorkomitee, Kapstadtring 2, 22297 Hamburg.
2. Beratungsmöglichkeiten
Sie können sich von unabhängigen Beratern bei der Einführung ihres SGU-Systems beraten lassen. Diese verfügen über entsprechende Erfahrungen auf diesem Gebiet, wodurch kostspielige Fehler vermeiden werden können.
3. Entwickeln des SGU-Systems
Das SCC-Regelwerk enthält zwei Checklisten:
- Dokument 003 SCC-Checkliste zur Beurteilung des Managementsystems für Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz,
- Dokument 023 SCP-Checkliste zur Beurteilung des Managementsystems für Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz.
Während das Dokument für Kontraktoren zutrifft, die Dienstleistungen im Auftrag ihrer Kunden erbringen, ist das Dokument 023 die Richtschnur für Personaldienstleister. Beide Dokumente bestehen im Wesentlichen aus Fragenkatalogen. Die Beantwortung dieser Fragen dient der Dokumentation aller SGU-Maßnahmen (z.B. in einem SGU-Handbuch).
Inwieweit die SGU-Maßnahmen in eventuell bereits bestehende Managementsysteme (z.B. ISO 9001 oder 14001) einbezogen werden können, muss von Fall zu Fall entschieden werden.
Für die Zertifizierung müssen grundlegende Voraussetzungen erfüllt werden. Neben der erforderlichen Dokumentation muss der Kontraktor seine Unfallhäufigkeit der letzten drei Jahre überprüfen. Diese berechnet sich wie folgt:
UH = Anzahl der Unfälle (der letzten drei Jahre) • 106
Summe der Arbeitsstunden (der letzten drei Jahre)
Für eine problemlose Zertifizierung sollte diese ≦ 20 sein.
Außerdem sind die operativ tätigen Mitarbeiter gemäß Dokument 016 des SCC-Regelwerks zu schulen und zu prüfen. Die entsprechenden Schulungs- und Prüfungsunterlagen sind beim Untersektorkomitee erhältlich.
Die operativen Führungskräfte müssen einen Nachweis über eine erfolgreich absolvierte, anerkannte SGU-Prüfung vorweisen. Basis hierfür ist das Dokument 017 des Untersektorkomitees. Die Prüfung darf nur eine hierfür akkreditierte Organisation abnehmen.
Das Zertifizierungsverfahren läuft wie folgt ab:
- Einreichen aller notwendigen Unterlagen beim Zertifizierer, der ein Angebot zur Zertifizierung erstellt.
- Nach Annahme des Angebots reicht der Kontraktor seine komplette SGU-Dokumentation zur Beurteilung durch einen Auditor beim Zertifizierer ein.
- Nach Beurteilung der Unterlagen kann die Vor-Ort-Auditierung statt finden. Der Auditor spricht einen Termin mit dem Kontraktor ab und erarbeitet ein Auditprogramm. Hierbei ist zu beachten, dass Projekte besucht werden müssen, bei denen der Kontraktor mit seinen Mitarbeitern tätig ist (z.B. eine Baustelle).
- Nach positiver Beurteilung kann ein SCC/oder SCP-Zertifikat mit einer Gültigkeitsdauer von drei Jahren erteilt werden. Im Jahresabstand erfolgen sogenannte Überwachungsaudits, bei denen überprüft wird, ob die Voraussetzungen für ein Zertifikat noch gegeben sind.
Vor Ablauf der Gültigkeit kann der Kontraktor eine Zertifikatsverlängerung beantragen. In diesem Fall hat der Zertifizierer in einem Wiederholungsaudit die komplette Bewertung durchzuführen.
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