Rehakliniken sind gemäß § 20 Abs. 2a SGB IX gesetzlich verpflichtet, ein Qualitätsmanagementsystem einzuführen und dieses nach einem von der BAR anerkannten Standard zertifizieren zu lassen, um weiterhin an der gesetzlichen Versorgung teilnehmen zu können.
Alle Einrichtungen, die bei Inkrafttreten dieser Regelung am 01. Oktober 2009 noch nicht zertifiziert waren, müssen bis zum 01.Oktober 2012 ein anerkanntes Zertifikat nach BAR vorweisen. Rehabilitationsklinken, die bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens ein gültiges Zertifikat besaßen, müssen sich erst mit der Rezertifizierung, spätestens aber bis zum 01. Oktober 2013, nach einem von der BAR anerkannten Rehabilitationsverfahren zertifizieren lassen.
Die neue Norm RehaSpect ist ein nach den Maßgaben der Bundesarbeits-gemeinschaft für Rehabilitation (BAR) zugelassenes Qualitätsmanagementverfahren.
BSI ist offiziell bei der BAR als eine von zwei Zertifizierungsgesellschaften für die neue Norm RehaSpect akkreditiert.
RehaSpect:
- wurde speziell für den Bedarf stationäre und ambulanter Rehabilitations-einrichtungen neu entwickelt.
- orientiert sich eng an der internationalen Qualitätsnorm DIN EN ISO 9001 und kombiniert die Vorteile dieser Norm mit der gesetzlichen Anforderungen der BAR.
- unterstützt die Einrichtungsleitung, Anforderungen von Patienten, Leistungsträgern, zuweisenden Stellen und anderen zu erkennen und sich optimal auf diese einzustellen.
- erkennt Chancen und minimiert Risiken.
- überprüft Prozesse der Einrichtung und erkennt Wirtschaftlichkeitsreserven.
RehaSpect eignet sich für Ihre Einrichtung besonders, wenn:
- Sie noch keine Erfahrung im Qualitätsmanagement besitzen.
- Sie Ihr Qualitätsmanagement derzeit noch aufbauen.
- Sie bereits mit der DIN EN ISO 9001 Erfahrung haben und danach zertifiziert sind.
Der Umstieg auf RehaSpect ist jederzeit von allen Qualitätsmanagement-systemen möglich.