Es dürfte sich bereits herumgesprochen haben: das Normative SCC-Regelwerk in der Version 2011 liegt seit 01. Juli 2011 vor.
Die Veröffentlichung erfolgte nicht wie bisher als Gesamtregelwerk, vielmehr wurde eine Aufspaltung vorgenommen. Das heißt, dass das neue Normative SCC-Regelwerk die normativen Dokumente der DGMK beinhaltet und die Akkreditierungsvorgaben der DAkkS separat bei der DAkkS erhältlich sind.
Wenige Änderungen sind zu den Inhalten der Checklisten gemäß SCC-Dokument 003 (Checkliste zur Beurteilung des SGU-Managementsystems von Kontraktoren) beziehungsweise SCC-Dokument 023 (Checkliste zur Beurteilung des SGU-Managementsystems von Personaldienstleistern) zu verzeichnen.
Keine Änderungen gab es auch beim lange diskutierten Wegfall der Un-fallhäufigkeit als in den Zertifizierungsvorgaben zu bewertende Kennzahl. Das SCC-Dokument 006 Unfallstatistik und Unfallhäufigkeit (Erläuterungen zur frage 12.6 des Dokumentes 003) muss weiterhin zwingend beachtet werden.
Alle Änderungen des Normativen SCC-Regelwerks in der Version 2011 gegenüber der Version 2006 sind im SCC-Dokument 008 übersichtlich dargestellt.
Was ist neu bei den Zertifizierungsverfahren?
Neben der erwähnten Aufspaltung der Zuständigkeiten fällt zuerst eine Neuheit im Scope I auf. Hier gibt es ab jetzt ein zusätzliches Zertifizierungsverfahren, das für alle Kontraktoren interessant sein sollte, die ausschließlich in der Petrochemie tätig sind. Das heißt, bei der SCC-Zertifizierung im Scope I wird jetzt zwischen 3 möglichen Zertifikaten unterschieden:
- SCC* = eingeschränktes Zertifikat (wie bisher)
Eingeschränktes Zertifikat, das die SGU-Managementaktivitäten direkt am Arbeits-platz beurteilt. Es ist für kleine Unternehmen mit durchschnittlich ≤ 35 Beschäftigten pro Kalenderjahr (einschließlich Auszubildende, Praktikanten und überlassene Leiharbeitnehmer) im gesamten Unternehmen bestimmt, die keine Subunternehmen einsetzen.
- SCC** = uneingeschränktes Zertifikat (wie bisher)
Uneingeschränktes Zertifikat, das die SGU-Managementaktivitäten sowohl direkt am Arbeitsplatz, als auch das SGU-Managementsystem des Unternehmens beurteilt. Es ist für Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 35 Beschäftigten pro Kalender-jahr
(einschließlich Auszubildende, Praktikanten und überlassene Leiharbeitnehmer) im gesamten Unternehmen anzuwenden.
- SCCP = uneingeschränktes Zertifikat für die Petrochemie (Neu!!!)
Neben den unter SCC** genannten Beurteilungskriterien wird hier zusätzlich die Erfüllung spezifischer Anforderungen in der petrochemischen Industrie und in Raffinerien erwartet. Kontraktoren mit bis zu 35 Beschäftigten, die Subunternehmen (Werkvertrag) für technische Dienstleistungen einsetzen, benötigen das SCC**- oder das SCCP-Zertifikat.
Der Scope II gilt unverändert:
- SCP = Zertifikat für Personaldienstleister
Die SCP-Zertifizierung können ausschließlich Personaldienstleister erlangen, die ein
SGU-Managementsystem implementiert haben.
Was ist noch neu?
Veränderungen wurden im Bereich der SCC-Dokumente 016 (Vorgaben zur SGU-Schulung und -Prüfung für operativ tätige Mitarbeiter von Kontraktoren), SCC-Dokument 018 (Fakultative SGU-Prüfung von operativ tätigen Mitarbeitern durch DAkkS-akkreditierte Personalzertifizierungsstellen bzw. durch DAkkS-bestätigte Un-fallversicherungsträger) und Dokument 017 (SGU-Prüfung von operativ tätigen Führungskräften durch DAkkS-akkreditierte Personalzertifizierungsstellen bzw. durch DAkkS-bestätigte Unfallversicherungsträger) vorgenommen.
Die gute Botschaft zuerst: Die schon lange Zeit als beschlossen geltende Verkürzung der personenbezogenen Nachweise (Prüfungszertifikate) von 10 auf 5 beziehungsweise 3 Jahre ist vom Tisch. Die Nachweise gelten unverändert 10 Jahre.
Dafür ist der Prüfungsumfang deutlich erweitert worden. Bei den Prüfungen gemäß Dokument 016 und Dokument 018 müssen nun 40 Lernziele (Multiple Choice-Fragen) aus 14 Sachgebieten bearbeitet werden. Die Antwortmöglichkeiten wurden von drei auf vier erhöht. Zur Beantwortung stehen 60 Minuten zur Verfügung. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 70 % der Fragen (das heißt 28 von 40) richtig be-antwortet sind. Hilfsmittel sind nicht erlaubt.
Noch umfangreicher ist der Fragenkatalog für die operativ tätigen Führungskräfte geworden (SCC-Dokument 017). Der neue SGU-Prüfungsfragenkatalog enthält zwar auch 14 Sachgebiete, die Zahl der daraus generierten Lernziele (Fragenanzahl) beträgt jedoch 70. Auch hier gibt es jetzt vier anstatt drei Antwortmöglichkeiten. Zur Beantwortung stehen 105 Minuten zur Verfügung. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 49 der 70 Lernziele (70 %) richtig beantwortet sind.
Wichtiger Hinweis!
Im neuen SCC-Regelwerk (s. Dok. 016) wird erstmals und ausdrücklich auf eine Tatsache verwiesen, die in der Vergangenheit für Verärgerungen gesorgt hat:
„Gem. Dokument 016 abgelegte SGU-Prüfungen werden außerhalb Deutschlands (v. a. in den Niederlanden und Belgien) im Regelfall nicht akzeptiert“. Das heißt: Im Zweifelsfall: gleich die Prüfung gemäß Dok. 018 absolvieren!
Übergangsfristen
Im Dokument 001 des Normativen SCC Regelwerks in der Version 2011 ist festge-legt:
„Es gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2011. Innerhalb dieses Zeitraumes können Erst- und Rezertifizierungen sowohl nach den alten Checklisten (Dokument 003/Dokument 023, Version 2006) als auch nach den neuen Checklisten (Dokument 003/Dokument 023, Version 2011) durchgeführt werden. Ab 01.01.2012 sind nur noch die neuen Checklisten gültig. Für alle gemäß alten Checklisten (Dokument 003/ Dokument 023, Version 2006) durchgeführten Zertifizierungen erfolgen auch die beiden Überwachungsaudits auf alter Basis.
In den Festlegungen zu den SGU-Prüfungen finden sich adäquate Aussagen:
Es gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2011. Innerhalb dieses Zeitraumes können Prüfungsabnahmen nach Dokument 016, 017 und 018 noch gemäß SCC-Regelwerk Version 2006, d. h. auf Basis des Fragenkataloges für die Prüfung von operativ tätigen Mitarbeitern und operativ tätigen Führungskräften (Stand 01/2009) vollzogen werden. Ab 01.01.2012 dürfen Prüfungen nur noch nach den Dokumenten 016, 017 und 018 in der Version 2011 vorgenommen werden.
Alle vor dem 01.01.2012 ausgestellten Prüfungsurkunden behalten ihre Gültigkeit gemäß Gültigkeitsdauer auf der Prüfungsurkunde (maximal 10 Jahre).