Ab den 01.01.2012 fällt auch der Luftverkehr unter das europäische Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) bzw. European Emission Trading Scheme (EU/ETS). Das bedeutet, dass Luftfahrzeugbetreiber für jede emittierte Tonne Kohlendioxid eine Emissionsberechtigung abgeben müssen. Betroffen davon sind alle Airlines, die Flüge innerhalb der EU oder Kontinentalflüge von und nach Europa durchführen.
Emissionsberechtigungen werden von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt auf der Basis von jährlichen Emissionsberichten zugeteilt. Grundlage der Emissionsberichterstattung sind sogenannte Monitoringkonzepte, die alle Airlines bei der DEHSt vorlegen und genehmigen lassen müssen.
Kostenlose Emissionsberechtigungen erhalten die Airlines, die bis zum 31.03.2011 einen Antrag und einen verifizierten Bericht über ihre Tonnenkilometerleistung im Jahr 2010 abgeben.
Der BSI Workshop EU/ ETS Luftverkehr
- informiert über gesetzliche Rahmenbedingungen (national / EU)
- und gibt Leitlinien zur Erstellung von Monitoringkonzepten, Emissionsberichten und Ihrer Verifizierung.
EU/ETS Luftverkehr Workshop
Dieser Kurs verschafft den Teilnehmern einen Überblick über den Emissionshandel ETS im Luftverkehr.
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